Thema des Tages: Bewährung für Teichtmeister: Ein mildes Urteil?

DER STANDARD DER STANDARD 9/5/23 - Episode Page - 22m - PDF Transcript

Ich bin Tobias Holub, das ist Thema des Tages, der Nachrichten-Podcast vom Standard.

Der Schauspieler Florian Theichtmeister wurde heute am Dienstag von einem Wiener Gericht

schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat ihm den Besitz und die Herstellung von

Kindern und Jugendlichen vorgeworfen. Der zuständige Richter hat dafür nun eine bedingte Haftstrafe

von zwei Jahren ausgesprochen. Theichtmeisters soll in ein forensisch-therapeutisches Zentrum

kommen. Was genau das bedeutet, wie dieses Urteil einzuordnen ist und wie es dazu gekommen ist,

darüber sprechen wir heute.

Martin Cidera, du hast heute für den Standard diesen lange erwarteten Prozess gegen den

Schauspieler Florian Theichtmeister vor Ort im Gericht mitverfolgt. Die wichtigste Frage zuerst,

wie lautet denn nun das Urteil des Gerichts und wie wird das begründet?

Also der Schrafrahmen für die Delikte ist bei bis zu drei Jahren Haft gelegen. Das Urteil hat

dann gelauter zwei Jahre bedingte Haft und bedingte Einweisung in ein sogenanntes forensisch-therapeutisches

Zentrum, also in einem Maßnahmenvollzug. Beides wird Theichtmeister im Rahmen einer fünfjährigen

Probezeit bedingt nachgesehen.

Okay, das sind einige rechtliche Begriffe dabei, die immer ein bisschen schwierig zu verstehen sind.

Für mich versteht er richtig, wir reden da von einem Urteil auf Bewährung. Das heißt Theichtmeister bleibt

auf freiem Fuß, aber muss so eine Art Therapie machen, ist das richtig?

Im Grunde ja, also ins Gefängnis muss er nicht, das allerdings im, wie gesagt, im Rahmen einer fünfjährigen

Probezeit und dafür hat er mehrere auch relativ strenge Auflagen. Es gibt also engmaschige Therapien

für ihn, er darf auch zum Beispiel keinen Alkohol trinken, keine Drogen konsumieren.

Er hat er selber schon im Vorfeld des Prozesses einen ziemlich ausrufernen Alkohol und auch Kokain-Konsum

zugegeben. Dass er keine Drogen konsumiert in Zukunft, muss er nachweisen natürlich,

und zwar mit regelmäßigen Varintests, die finden auch unter Aufsicht statt.

Das heißt im Grunde kann er da auch nicht schummeln.

Und auch diese Therapieeinrichtung, das ist keine geschlossene Anstalt, verstehe ich das richtig?

Nein, die geschlossene Anstalt würde ihm dann brauen, wenn er gegen die Auflagen verstößt.

Ist denn dieses Urteil jetzt schon entgültig oder könnte da von irgendeiner Seite noch ein Einspruch

kommen, könnte sich da noch was ändern?

Also Theichtmeister hat das Urteil akzeptiert und Adangel könnte kleine Rechtsmittel einzulegen.

Das gilt allerdings noch nicht für die Staatsanwaltschaft und damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung noch abgegeben.

Mit Stand Dienstag Nachmittag um 16 Uhr. Die aktuellsten Infos kann man auf

desstandard.at immer nachlesen.

Jetzt haben wir thematisiert bisher Alkohol- und Drogenkonsum, aber ich glaube,

wir wissen alle, es ist bei diesem Prozess nicht um Alkohol oder Drogen gegangen,

sondern um Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen.

Kannst du uns nochmal kurz den Hintergrund erklären, wie ist es zu diesem Prozess gekommen,

was für Material ist dabei Theichtmeister gefunden worden?

Es geht um strafbare Dateien, insgesamt ungefähr 76.000, also eine ziemlich große Menge.

Die hat dazwischen 2008 und 2021 aus dem Netz heruntergeladen.

Es sind Großteils Bilder und Videos.

Der Großteil von denen zeigt den Missbrauch von Kindern, also unter 14 Jahren,

und der Rest sind Abbildungen vom 14 bis 18-Jährigen.

Jetzt sagst du schon, diese Downloads haben sich bis ins Jahr 2021 hingezogen,

und wenn ich mich recht erinnere, hat es auch rund um diese Zeit herum

eben auch die ersten öffentlichen Vorwürfe gegen Theichtmeister gegeben.

Das ist circa zwei Jahre jetzt her.

Warum hat es so lange gedauert, bis es jetzt tatsächlich zum Prozess gekommen ist?

Zunächst hat es Gerüchte in dem Fall schon länger gegeben, die kursiert sind.

Im Jänner ist der Fall dann auch in den Medien und öffentlich bekannt geworden

und zwar auch mit dem Namen Theichtmeister.

Der Prozess war dann ursprünglich für den 8. Februar angesetzt.

Damals hat sich Theichtmeister dann bekanntlich aus gesundheitlichen Gründen entschuldigen lassen.

Und dann hat sich jetzt natürlich um einige Monate verzögert.

Der Hauptgrund ist, dass zusätzliche Gutachten angefordert wurden.

Man hat dann also auch mehr Material gesichtet von dem, was sich Theichtmeister heruntergeladen hat.

Und das hat letztlich bei medizinischen Gutachten auch dazu geführt,

dass er eine schwerere Gefahrenpognose abgegeben hat.

Das heißt, er hat die Gefahr, dass Theichtmeister rückweilig werden könnte,

höher eingeschätzt als in seiner ersten Einschätzung.

Jetzt war der aktuelle Stand vor einigen Monaten, dass es eben darum gegangen ist,

dass er dieses Material besitzt.

Wenn man jetzt aber die Prozessberichterstattung mitverfolgt hat,

dann ist da die Rede davon, dass er auch so ein Material hergestellt hat.

Wie ist das gemeint?

Das hat einerseits damit zu tun, dass Juristisch schon die Speicherung auf USB-Sticks

oder auf externalen Festplatten und das hat er gemacht, als Herstellung gelten kann.

Es hat aber vor allem damit zu tun, dass er Tausende dieser Dateien auch bearbeitet hat.

Das heißt, er hat zum Beispiel Bild-Colagen aus verschiedenen Fotos erstellt

und er hat einige der Fotos mit Texten versehen.

Einige davon sind heute vor Gericht auch vorgelesen worden.

Das waren sehr explizite Gewaltfantasien.

Satistische Gewaltfantasien, muss man sagen, an Kindern.

Das war heute entsprechend betretende Stimmung im Gerichtssaal,

als die verlesen wurden.

Ich werde auch allein schon ausgrund des Opferschutzes nicht daraus zitieren.

Es geht in v.a. um sehr explizite Fantasien, muss man sagen.

Und das ist eine Veränderung der Daten, die er sich heruntergeladen hat.

Deswegen geht es sozusagen auch um die Herstellung.

Hat es da Anzeichen gegeben, dass er auch selbst übergriffig geworden ist

gegenüber Kindern und Jugendlichen in diesem Prozess?

Nein, die hat es nicht gegeben.

Das wurde auch thematisiert.

Es geht um den Konsum und die entsprechende Bearbeitung von Esports Darstellungen.

Das ist also der aktuelle Sachverhalt.

Wie das jetzt eben zu diesem konkreten Urteil geführt hat,

schauen wir uns gleich noch an und machen eine kurze Werbepause.

Wir sind gleich zurück.

Wie viel Geld macht eigentlich glücklich?

Wäre ich mit Day Trading reich?

Und ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um in China zu investieren?

Das und mehr sehen wir uns in der neuen Staffel vom Standard Podcast lohnt sich das an.

Wir, das sind Davina Brumbauer, Alexander Amon und Michael Wendisch.

Und gemeinsam mit Expertinnen und Experten fragen wir uns,

wie ein Büromidenspiel funktioniert, was eigentlich ein Baby kostet

und ob es sich lohnt, in eine Steueroase auszuwandern.

Lohnt sich das, der Standard Podcast über Geld?

Findet ihr jeden Dienstag auf allen gängigen Podcast-Plattformen.

Der Anwalt von Florian Teichmeister war heute ein gewisser Rudolf Meier.

Der hat schon mehrere schwierige Fälle unter Anführungszeichen in der Vergangenheit vertreten,

unter anderem Josef Fritzl, der seine Töchter jahrzehntelang in seinem Keller gefangen gehalten hat.

Und Meier hat im Vorfeld des Prozesses in einer ORF seit dem Bild-Sendung auch darüber gesprochen,

welches Urteil er sich von diesem Prozess erwartet.

Das Urteil ist ganz klar, was ich mir erwarte und erhoffe und eine Bewerungsstrafe für meinen Mandanten.

Warum? Weil das etwas ist, was sowohl ihm als Täter hilft, als auch den Opfern.

Denn bei allen diesen Taten, wo eine krankhofte Störung zugrunde liegt, hilft nur eines, nämlich Prävention.

Und eine Prävention für den Täter ist das Beste eine Behandlung. Nur das verhindert weitere Straftaten.

Das heißt, das Urteil, das wir da heute tatsächlich gesehen haben, entspricht dem, was die Verteidigung von Teichmeister gefordert hat.

Martin, wie hat sich denn Florian Teichmeister heute vor Gericht selbst verhalten?

Du warst dort, du hast diesen Prozess beobachtet. Wie hat Teichmeister da auf dich gewirkt, was für einen Eindruck hat er gemacht?

Ich würde sagen, grundsätzlich an einen relativ gefassten Teichmeister ist natürlich Schauspieler, kann entsprechend gut und klar sprechen, retorisch.

Die Reue, würde ich sagen, hat man in durchaus abgenommen. Es gab ein paar Szenen, wo diese Gewaltfantasien, die er den Bildern angefügt hat, also seine eigenen Texte eben vorgelesen wurden.

Da hat er dann teilweise seine Hände im Gesicht vergraten. Insgesamt würde ich sagen gefasst und die Reue hat zumindest glaubwürdig gewirkt.

Und habe ich das richtig mitbekommen? Teichmeister hat sich auch schuldig bekannt von Anfang an und quasi jetzt bis zum Ende?

Ganz genau.

Jetzt hat es im Vorfeld des Prozesses und auch während des Prozesses Demonstrationen gegeben, wo Menschen auf die Straße gegangen sind, sich für ein möglichst schweres Urteil gegen Teichmeister ausgesprochen haben.

Dabei sind teilweise auch sehr extreme Symbole zum Einsatz gekommen. Da ist zum Beispiel ein Galgen mitgebracht worden auf diese Demonstrationen.

Meine Kollegen aus dem Standard-Video-Team, Maria von Usla und Laura Schmidt, waren vor Ort und haben die Demonstrierenden nach ihrer Meinung und Motivation gefragt.

Der Galgen ist für wen gedacht?

Der ist für nimmer gedacht, der hat nur symbolischen Charakter, um die Gewichtigkeit, die Schwere des Falles aufzuzeigen.

Er ist so ziemlich das Schlimmste, was es gibt in der Gesellschaft, Kindesmissbrauch.

Opferschutz wird da auch konkret gefordert und ein anderer Ausdruck, der genutzt worden ist, ist Lügenpresse.

Es hat auch Aussage gegeben, dass die Medien über den Fall Teichmeister nicht ausführlich berichtet hätten.

Dazu muss man sagen, der Standard hat zum Beispiel schon vor rund zwei Jahren im Jahr 2021 damals noch anonymisiert über die Vorwürfe berichtet.

Das ist im Medienrecht so vorgesehen, dass Namen bei Vorwürfen nicht immer von Anfang an genannt werden sollten.

Natürlich als dann die Ermittlungen konkreter wurden, hat auch der Standard ganz konkret und sehr ausführlich über den Fall Teichmeister berichtet.

Martin, jetzt haben wir gehört, die Demonstrierenden vor dem Gerichtssaal haben sehr strenge Strafen für Teichmeister gefordert.

Der Anwalt hat eine Strafe auf Bewährung gefordert und dazu ist es jetzt schlussendlich gekommen zu einer bedingten Haft, zu einer Strafe auf Bewährung.

Wie würdest du denn jetzt dieses Urteil einordnen? Ist es strenger oder milder ausgefallen, als im Voraus erwartet?

Nein, es ist natürlich, wie du jetzt schon gesagt hast, milder ausgefallen, als die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Demo das gefordert haben.

Draußen haben wir eine möglichst strenge Strafe für Teichmeister gefordert.

Viele Fachleute haben es aber auch im Vorfeld, würde ich sagen, schon so ähnlich erwartet, das Urteil, wie es jetzt gefallen ist.

Und grundsätzlich kann man sagen, dass das Urteil ziemlich genauer eigentlich den Einschätzungen, das medizinisch und gut auch das gefolgt ist,

der Auftrag dazu den Fall und eben nicht den Druck der Straße sozusagen.

Kurz nachdem dieser Fall zum ersten Mal eine größere Öffentlichkeit erreicht hat, hat dann die Regierung in Österreich auch angekündigt,

dass es strengere Strafen in Bezug auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen geben soll.

Was war da genau geplant und ist das jetzt schon umgesetzt worden mittlerweile?

Ja, die Regierung hat also kurz nachdem der Fall bekannt geworden ist ein Maßnahmenpaket beschlossen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, bis es genannt haben.

Da geht es um Gesetzesverschärfungen, also vor allem eine Erhöhung des Strafmaßes in verschiedenen Punkten.

Der Wichtigste, der jetzt eben auch konkret auf den Fall Teichmeister anwendbar wäre, wäre, wäre eine Vielzahl von Missbrauchsdarstellungen von unter 14-Jährigen besitzt.

Und das war im Teichmeister der Fall dem totkünftig eine höhere Strafe, nämlich maximal fünf statt bisher zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Das ist, würde ich sagen, mal der entscheidende Punkt.

Und wirst du eine Einschätzung?

Mit diesen Änderungen ist die Gesetzeslage in Österreich angemessen, ist sie in der Lage, TäterInnen in Zukunft fortzubeugen

und vor allem eben Kindern und Jugendliche vor Missbrauch vor Missbrauchsdarstellungen zu schützen?

Ich glaube, dass die Gesetzeslage ausreichend ist, sie ist hier verschärft worden.

Und vor allem muss man wissen, dass, wenn man Fachleute fragt, dann werden denen sagen, dass bei sexuellem Missbrauch bzw. auch dem Konsum von Missbrauchsdarstellungen

der Strafe haben für potenzielle TäterInnen Täter nur ziemlich beschränkte Abschreckungen bietet.

Also früher hat man gesprochen von Triptätern, das heißt, da gibt es oft eine Art Suchtverhalten.

Und Strafen werden laut den Expertinnen und Experten da nicht in sehr großen Maßdelauten abschrecken.

Insofern finde ich es auch wichtig, noch mehr in Prävention zu investieren, zusätzlich zum Strafrahmen.

Das heißt, es ging natürlich mit der Allfallklarung, dass man an potenzielle TäterInnen und Täter ankommt,

bevor sie straffällig werden, bevor seine Tat begehen, da ging es viel um Aufklärung.

Und es ging natürlich um Therapie.

Umzusetzen ist es natürlich nicht einfach, gerade weil das Thema verständlicherweise ein sehr großes Tabu ist.

Aber grundsätzlich, wenn man Missbrauch an Kindern und Jugendlichen möglichst verhindern will,

dann muss man natürlich versuchen, an die Menschen reinzukommen, bevor sie eine Tat begehen.

Das heißt, im Idealfall wird es natürlich wünschenswert, dass die selbst in Bewusstsein dafür entwickeln

und sich in Therapien begeben, bevor sie eben zur strafbaren Handlung entkommt.

Martin, eine letzte Frage.

Du hast diesen sehr bedrückenden Prozess mitverfolgt.

Mit was für Gefühlen, mit was für Gedanken geht der Tag heute für dich zu Ende?

Es war natürlich im Gerichtssaal eine auch ziemlich heftige Erfahrung,

vor allem, als diese Gewaltfantasien, die Teichmeister der Verschriftlichkeit im Zusammenhang mit den Bildern verlesen worden sind.

Das hat man, wie gesagt, im gesamten Gerichtssaal gemerkt, dass das eine ziemlich beklemmende Stimmung war.

Die Eindrücke bleiben natürlich, was, glaube ich, positiv zu vermerken ist.

Was den ganzen Prozess angeht und jetzt auch dieses Urteil ist,

dass man sich eigentlich ziemlich an die medizinischen Fachleute bzw. an der medizinischen Gutachter gehalten hat,

der eigentlich ziemlich genau ein Urteil in diese Richtung sozusagen empfohlen hat.

Und ich glaube, das ist ein gutes Zeichen, dass man medizinische Prognosen entscheidend berücksichtigt für so ein Urteil

und nicht den Druck, das sich auf der Straße aufbaut.

Danke dir, Martin Cidera, dass du diese Eindrücke heute auch mit uns geteilt hast.

Florian Teichmeister ist bedingt zu zwei Jahren Haft und zu einer Einweisung in eine weitere Therapie verurteilt worden,

noch nicht rechtskräftig.

Man kann noch sehr viele andere Informationen und Einschätzungen zu diesem Prozess auf der Standard.at nachlesen.

Wir machen jetzt dann gleich noch weiter mit unserer Meldungsübersicht

und sprechen unter anderem über das finale ORF-Sommergespräch mit ÖVP-Chef Karl Nehammer.

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Also vielen Dank dafür. Wir sind gleich zurück.

Ich bin Tanja Traxler.

Und ich bin David Renert.

Im Standard-Podcast Rätsel der Wissenschaft gehen wir großen Fragen der Menschheit auf die Spur.

Wir fragen Wissenschaftlerinnen, was in schwarzen Löchern passiert,

wo die Aliens bleiben

und die Fusionskraftwerke

und wo die Mathematik an ihre Grenzen stößt.

Rätsel der Wissenschaft, jeden Mittwoch eine neue Folge.

Überall, wo es Podcast gibt.

Und hier ist, was Sie heute sonst noch wissen müssen.

Erstens, gestern am Montagabend hat das letzte ORF-Sommergespräch für dieses Jahr stattgefunden,

traditionell mit dem ÖVP-Regierungschef Karl Nehammer.

Außergewöhnlich war die Ankündigung, dass die Regierung Geld für Kinderbetreuung bereitstellen will.

4,5 Milliarden Euro soll dann die Gemeinden im Land fließen,

um mehr Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zwischen einem und drei Jahren zu schaffen.

Wie genau das umgesetzt werden soll, steht aber noch nicht fest.

Es könnte zu Konflikten kommen,

wenn dann gleichzeitig Gemeinden und der Bund in die Anstellung von Betreuungspersonen eingebunden sind.

Spannend war auch eine Aussage zum Mietpreisteckel,

nachdem dieser kürzlich für einige bestimmte Wohnungen eingeführt wurde,

zum Beispiel für viele Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen,

soll nun auch eine Maßnahme für solche Mieter innen geplant sein,

die bisher nicht vom Mietpreisteckel betroffen waren.

Auch hier stehen die Details aber noch nicht fest.

Zur politischen Situation sagte Nehammer,

eine Koalition mit FPÖ-Chef Herbert Kickel sei keine Option für die Volkspartei

und Gerüchte über Neuwahlen im kommenden Frühling wies Nehammer ebenso zurück.

Zweitens, in Tirol soll es bald ein Register mit Daten über Schwangerschaftsabbrüche geben,

das berichtet die Tiroler Tageszeitung.

Demnach hat das Bundesland bis zu 100.000 Euro Förderung freigegeben,

um eine Datenbank zu finanzieren, in der anonymen Anzahl und Gründe

von Schwangerschaftsabbrüchen festgehalten werden.

Die lokale Politik begründet das damit, dass dadurch Zitat

zielgerechtete Maßnahmen wie individuelle Beratungsangebote ermöglicht werden sollen.

Paradox ist das deshalb, weil in Tiroler Landeskliniken

nur dann Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden,

wenn das wegen medizinischer Gefahr notwendig ist.

Wer sich aus freien Stücken für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet,

muss zu einer oder einem von nur drei niedergelassenen Ärzten in Innsbruck gehen.

Landeskliniken helfen in dem Fall nicht weiter.

Die Details des geplanten Registers sollen jetzt noch ausgearbeitet werden.

Ähnliche Pläne gibt es auch im Bundesland Salzburg.

Und drittens, ab heute Dienstag, wird in ganz Österreich

der Klimabonus für das aktuelle Jahr ausgezahlt.

Er wird mindestens 110 Euro betragen

und kann sich auf bis zu 220 Euro erhöhen,

wenn man in einer Gegend mit schlechter Öffi-Anbindung lebt.

Einen Antrag muss man dafür nicht stellen,

dass Geld wird entweder direkt aufs Konto überwiesen

oder als Gutschein mit der Post zugestellt,

was bis Ende Oktober dauernd kann.

Den Klimabonus bekommen alle Menschen,

die ihren Hauptbondsitz mindestens sechs Monate lang in Österreich hatten,

mehr Details finden sie auf der Standard-AT

und dort kann man auch herausfinden,

wie hoch der Klimabonus für eine oder einen selbst ausfällt.

Auf unserer Website können Sie dann auch gleich alles weitere

zum aktuellen Weltgeschehen nachlesen.

Jetzt habe ich noch einen Hörtipp für Sie.

Bekommen auch Sie immer wieder Werbevideos eingespielt,

die Ihnen das große Geld durch Coaching, Trading oder andere

und durchschaubare Methoden versprechen.

Was hinter solchen Online-Finanz-Kurs steckt,

das können Sie in unserem Schwester-Podcast lohnt sich das nachhören.

Dort werden aktuell Wiederholungen gespielt,

während die nächste brandneue Staffel für den Herbst vorbereitet wird.

Lohnt sich das, finden Sie überall, wo es Podcasts gibt.

Falls Sie Feedback oder Anregungen für das Standard-Podcast-Team haben,

dann schicken Sie gerne eine Mail an Podcastetastandard.at.

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dann verpassen Sie auch keine weitere Folge mehr.

Bei der Gelegenheit freuen wir uns auch sehr über gute Bewertungen

oder nette Kommentare. Vielen Dank dafür.

Ich bin Tobias Holop und an dieser Folge haben außerdem

Margit Ehrenhöfer und Antonia Raut mitgearbeitet.

Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal.

Wie können wir die Erderhitzung stoppen?

Wie verändert künstliche Intelligenz unser Leben?

Und wann wird nachhaltiges Reisen endlich einfacher?

Um diese und viele weitere Themen geht es im Podcast

Edition Zukunft und Edition Zukunft Klimafragen.

Ich bin Alicia Prager und ich bin Jula Bayra.

Wir sprechen über Lösungen für das Leben,

für das Leben, für das Leben, für das Leben und für das Leben.

Jeden Freitag gibt es eine neue Folge Überall wo es Podcasts gibt.

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Schauspieler Florian Teichtmeister wurde wegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu bedingter Haft verurteilt. Wie es dazu kam und was nun folgt

Der Schauspieler Florian Teichtmeister wurde von einem Wiener Gericht schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat ihm Besitz und Herstellung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen. Der zuständige Richter hat dafür nun eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesprochen – die Strafe gilt auf Bewährung, bei weiterem Fehlverhalten könnte Teichtmeister in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden. Was genau das bedeutet und wie es zu diesem Urteil gekommen ist, darüber spricht STANDARD-Innenpolitik- und Chronikredakteur Martin Tschiderer im Podcast.

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